AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der omnidex GmbH

 


I.                 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Anwendungsbereich und Geltung

(1)             Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, der omnidex GmbH, nachfolgend „omnidex“ genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit omnidex.

(2)             Als Kunden werden jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit omnidex in geschäftliche Beziehungen stehen.

(3)             Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, omnidex stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu.

(4)             Mit der Erteilung eines Auftrags oder Abschluss eines Kaufvertrages durch Bestellung von Waren wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser AGB durch den Kunden anerkannt.

II.               PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

(5)             Preisänderungen und -anpassungen sowie Änderungen in den standardisierten Verkaufs- und Verpackungseinheiten sind jederzeit vorbehalten.

(6)             Sinngemäss gilt der Vorbehalt auch Änderungen von Liefer- und Bestellbedingungen sowie von Preisabsprachen und Bestellkonditionen.

(7)             Alle Preise gelten, sofern nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) und exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.).

(8)             Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von omnidex für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt.

(9)             Soweit es sich um eigene Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers massgebend.

(10)          omnidex ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen. Es kann dafür aber keine Gewähr leisten.

(11)          omnidex legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen.

(12)          Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

(13)          Die Lieferung kann zudem aufgrund von rechtlichen oder tatsächlichen Umständen verunmöglicht oder unzumutbar werden, insbesondere, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann, sei dies wegen höherer Gewalt, Naturereignis, Umweltkatastrophe, Überschwemmung, Feuer, Krieg, Streik, Aufstand, Ausschreitung, Gesetzesänderung usw. Trifft ein solches Ereignis bei omnidex oder einem ihrer Lieferanten bzw. Hersteller ein und hat dies eine Lieferunmöglichkeit zur Folge, kann seitens omnidex vom Vertrag einseitig jederzeit zurückgetreten werden (auflösende Bedingung).

III.             VERTRAG

(14)          Produkte, Dienstleistungen und Preise, die von omnidex angegeben werden, gelten als Einladung zur Stellung der Offerte. Diese Einladung steht immer unter Vorbehalt der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (unabhängig des Verursachers).

(15)          Ein Vertrag zwischen omnidex und dem Kunden kommt erst durch die Bestätigung von omnidex zustande. omnidex hat das Recht, von noch nicht ausgeführten Verträgen auch ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Bestellung ist verbindlich.

(16)          Vom Kunden mündlich erteilte Änderungen bereits bestätigter Verträge werden nur wirksam, wenn sie von omnidex mittels schriftlicher Bestätigung genehmigt sind. Falls eine Lieferung gemäss unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.

(17)          Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist omnidex zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(18)          Bestellungen sind verbindlich. Der Kunde zur Annahme der Leistung oder Dienstleistung respektive der Produkte bei Zustellung/Auftragserfüllung verpflichtet.

(19)          Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausserordentlich und nach freiem Ermessen von omnidex möglich. Änderungen sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren und zu bestätigen.

(20)          Die Möglichkeit einer Stornierung eines Auftrags ist abhängig vom Produkt und dem Zeitpunkt der Stornierung. Im Ermessen von omnidex kann die Bestellung kostenlos sein oder gegen eine Umtriebs-/Entschädigung storniert werden oder omidex kann an der Erfüllung zu den vereinbarten Konditionen festhalten.

(21)          Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet omnidex dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge abzüglich allfälliger Umtriebs-/Entschädigungen zurück.

IV.             GEWÄHRLEISTUNG UND RÜCKGABE

(22)          Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden, soweit gesetzlich möglich, wegbedungen, insbesondere die einseitige Rückgabe von Produkten (Wandelung). Ausnahmefälle bleiben im Sinne der AGB vorbehalten.

(23)          Der Kunde hat Produkte bei Erhalt respektive ab dem Zeitpunkt der Zugänglichkeit unmittelbar auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel/Nichterfüllung/Fehler sind omnidex unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen.

(24)          Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand und ungebraucht aufzubewahren. Es darf es nicht verwenden, bis omnidex über das weitere Vorgehen entschieden und schriftlich informiert hat.

(25)          omnidex entscheidet aus eigenem Ermessen darüber, ob die Ware ausgetauscht, herabgesetzt, nachgebessert oder der Kauf rückgängig gemacht wird.

(26)          Bei einer allfälligen Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann omnidex die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung und/oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen.

(27)          Die Haftung für Mängel in der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist ausgeschlossen.

(28)          omnidex haftet nur, wenn der Kunde allfällige Mängel sofort rügt. Die Haftung für Folgeschäden, die beim Kunden entstehen, sind ausgeschlossen. Die ausservertragliche Haftung von omnidex ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal auf das Dreifache des Warenwertes beschränkt.

(29)          Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens omnidex hinausgeht, kann omnidex diese seinem Kunden einräumen.

(30)          Im Falle einer Gewährleistung werden nur ganze Verpackungseinheiten resp. Kartons zurückgenommen.

(31)          Für Reparaturen/Wandlung/Minderung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann omnidex Kosten erheben und/oder diese ablehnen.

(32)          Schadenersatzansprüche gegen omnidex und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, dem falschen Gebrauch, durch Fehlleistung und/oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten, welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden.

(33)          Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma/Person.

(34)          Für Schadenersatz, unabhängig des Rechtsgrunds, haftet omnidex nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von omnidex. In allen anderen Fällen haftet omnidex nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf das Dreifache des Auftragswertes begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

(35)          Der Kunde hält omnidex gegenüber Forderungen von Dritten oder Vertragspartnern des Kunden schadlos.

V.               LIEFERUNG

(36)          Die Verarbeitung einer Bestellung erfolgt umgehend nach deren Eingang bei omnidex.

(37)          Verzögerte Lieferungen werden dem Kunden nach Eingang einer Bestellung mitgeteilt.

(38)          Bei grosser Nachfrage nach einem oder mehrerer Artikel behält sich omnidex das Recht vor, eine Teillieferung resp. Zuteilung anzuordnen.

(39)          Die Auslieferung der bearbeiteten Bestellung im Inland erfolgt, sobald die Produkte verfügbar sind.

(40)          Die Auslieferung der bearbeiteten Bestellung erfolgt an Kunden im Ausland, sobald die Bezahlung eingegangen ist und die Produkte verfügbar sind. Bleibt die Erfüllung des Zahlungsanspruchs von Kunden im Ausland aus, so kann omnidex die Produkte zurückbehalten und der Vertrag fällt dahin.

VI.             ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(41)          Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm bestellten Produkte im Voraus und vollständig zu bezahlen.

(42)          Die Bezahlung hat mit den auf der Webseite/dem Webshop/der Ausschreibung angegebenen Zahlungsmethoden zu erfolgen.

(43)          Es kann eine Teilzahlung und/oder Akontozahlung von omnidex verlangt werden. Dies gilt insbesondere bei Teillieferungen.

(44)          omnidex behält sich das Recht vor, Kunden, ohne Angabe von Gründen, von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.

(45)          Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von omnidex. Der Kunde räumt omnidex das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

(46)          Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde omnidex unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und omnidex kann diese umgehend einfordern und weitere direkte oder indirekte Lieferungen an den Kunden einstellen.

(47)          Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann omnidex frühestens acht Kalendertage, nachdem omnidex dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.

(48)          omnidex kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 100.00 erheben.

(49)          Ab Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5% auf Fälligkeit der Forderung geschuldet.

(50)          omnidex behält sich das Recht vor, die Forderung an Dritte abzutreten oder diese mit dem Einfordern der Forderung beauftragen.

VII.           DATENSCHUTZ

(51)          Der Kunde hält omnidex von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen beim Kunden oder Dritten entstehen können, und verpflichtet sich, die Kosten zu ersetzen, die omnidex respektiv von omnidex beauftragte Dritte aus genannten Gründen entstehen.

(52)          omnidex bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten und den gesetzlichen Vorschriften, die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu halten und gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. omnidex gibt dafür jedoch keine Gewähr. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(53)          Details zum Datenschutz und Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(54)          omnidex ist besorgt, die Daten des Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu sichern. omnidex haftet nicht für Datenverlust, der trotz der Datensicherung entsteht. Die Haftung von omnidex für Vermögenswerte bei Zahlungen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

VIII.         ONLINESHOP

(55)          Der Kunde bestätigt beim Vertragsabschluss, dass er der rechtmässige Inhaber oder gültige Rechtsvertretung der von ihm im Onlineshop bearbeiteten und über den Onlineshop übermittelten Daten ist und die Daten mit Einwilligung der betroffenen Personen bearbeitet. Er bestätigt zudem, dass sämtliche auf dem Onlineshop angegebenen und über den Onlineshop übermittelten Daten nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen, wobei namentlich nicht nur die Gesetze der Schweiz, sondern auch diejenigen am Sitz des Kunden sowie am Bestimmungsort der Daten und Produkte gelten.

IX.             RECHT UND GERICHT

(56)          Der Erfüllungsort ist der Sitz respektive die Produktionsstätte von Omnidex.

(57)          Der Gerichtsstand ist das am Sitz von omnidex zuständige Gericht.

(58)          Omnidex ist berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort geltend zu machen.

(59)          Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.

(60)          Salvatorische Klausel; sollten einzelne Teile der vorstehenden AGB ungültig sein oder nicht definiert sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen AGB wirksam.

(61)          An die Stelle der ungültigen oder fehlenden Teile treten mindestens die Bestimmungen gemäss OR. Es können durch omnidex Ergänzungen definiert werden, welche am ehesten im Sinne von omnidex stehen.

(62)          omnidex behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen von jeglichen Geschäftsbeziehungen und Aufträgen Schadlos und ohne Rechtsanspruch des Kunden einseitig zurückzutreten respektive mit sofortiger Wirkung aufzulösen, namentlich und nicht abschliessend gilt dies bei z.B. Missbrauch von Produkten/Dienstleistungen/Leistungen von omnidex, Verwendung mit gesundheitsschädigenden Auswirkungen, Verwendung zu einer Straftat und ähnlichem.

(63)          Omnidex behält sich das Recht vor, Änderungen der ABG jederzeit vorzunehmen. Änderungen der AGB gelten bei laufenden Aufträgen mit einer Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung als angenommen, vorbehalten bleibt der schriftliche Widerspruch des Kunden innert dieser Frist. Bei neuen Teil-/Aufträgen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

X.               KONTAKT UND URHEBERRECHT

(64)          Sämtliche Rechte für Leistungen und Dienstleistungen, Produkte und Arbeitsergebnisse sowie sämtliches geistiges Eigentum der omnidex oder der von ihr beauftragte Dritten hat ausschliesslich omnidex inne.

(65)          Es gelten die jeweils in der Auftragsvergabe aufgeführten Kontaktdaten.

 

Affeltrangen, 22.11.2025